6. FUSSBODEN FORUM® 2021

Berichtet wurde in der Kolumne von Dr. A. Unger.
Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Für das 6. FUSSBODEN-FORUM wählten die Veranstalter eine neue Location, um den Besuchern in regelmäßigen Abständen einen neuen und interessanten Seminarort anzubieten. Man entschied sich schließlich für die BMW Welt, gepaart mit einem Catering von Käfer. Auf Grund des Hygieneschutzkonzeptes wählte man den größten Raum in der BMW Welt, nämlich den sogenannten ‚Doppelkegel‘. Hier fand im Erdgeschoß die Referentenveranstaltung statt mit gleichzeitiger Übertragung in das Untergeschoß über Zoom.

90 Besucher waren somit in Präsenz vorhanden und weitere Besucher über Zoom zugeschaltet.

Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zunächst zeigte Dr. A. Unger einen spannenden Sachverständigenfall, bei welchem es in einem Eichenparkett nicht nur zu dunklen Flecken, sondern auch zu extremer Geruchsbelastung im ganzen Haus gekommen war. Die Bauherren berichteten, dass es beim Begehen des Objektes intensiv nach Urin oder Ähnlichem roch. Unger wurde schließlich von der Versicherung beauftragt, den Fall zu untersuchen. Dazu wurden neben Vorortbegehungen auch Proben aus den unterschiedlichsten Baumaterialien genommen. Dies ging über die gesamte beheizte Fußbodenkonstruktion mit allen Schichten, den von unten angrenzenden Dachaufbau und den Verputz.

In gleicher Bauweise war zeitgleich ein Nachbarhaus erstellt worden, allerdings mit Fliesen statt Parkett. Hier gab es keinerlei Geruchsbelästigung.

Die Untersuchungen zeigten, dass die erhöhten Ammoniakgehalte ausschließlich im Parkettbelag, der Holzunterlage und im Klebstoff der Holzunterlage festgestellt werden konnten. In allen anderen geprüften Bauteilschichten waren nur geringe Ammoniakgehalte vorhanden. Dies galt auch für den Estrich, wo zunächst vermutet wurde, dass ein beschleunigendes Zusatzmittel die Geruchsbelastung ausgelöst hätte. Es wurde schließlich vermutet, dass der Parkett im Zuge seiner Produktion oder Lagerung mit Ammoniak in Berührung gekommen sein musste. Nachdem Ammoniak zum Räuchern von Parkett verwendet wird, kommt es dann zu den entsprechenden dunklen Verfärbungen und zu Geruchsbelästigungen. Diese waren allerdings erst entstanden, nachdem die Fußbodenheizung beim Objekt in Betrieb genommen wurde.

Der zweite Schadensfall befasste sich wiederum mit Parkett auf einer Fußbodenheizung. Dieser war nach dem Einbau mit einem beschichteten Vlies und teilweise mit Folie abgedeckt worden. Nun wurden Verwerfungen beim Parkett festgestellt. Als untersuchender Sachverständiger wies Dr. A. Unger zunächst darauf hin, dass Parkett generell nur dampfdiffusionsoffen abgedeckt werden sollte. Sonst läuft man immer die Gefahr, dass auch bei Vorhandensein der Belegreife noch Restfeuchtigkeit aus dem Estrich ausgetrieben wird und diese sich dann zwischen Parkett und Abdeckung staut. Selbst dampfdiffusionsoffene Abdeckungen sind im Regelfall nicht statthaft, so lange die Fußbodenheizung läuft. Im gegenständlichen Fall war jedoch schnell zu vermuten, dass auch die Restfeuchtigkeit des Estrichs zum Zeitpunkt der Belegung mit dem Parkett offensichtlich noch zu hoch gewesen sein musste. Dies ergaben die gravimetrischen Untersuchungen. Dies lag offensichtlich daran, dass zu wenige und nicht repräsentative CM-Messungen durchgeführt wurden. Die diffusionshemmende Abdeckung kam dann noch hinzu. Zusätzliche auslösende Faktoren waren Feuchtigkeit in den Dämmziegeln der Umfassungswände, da der Sperrputz außen noch nicht aufgebracht war. Hier waren ca. 11 M-% enthalten, wobei der Hersteller darauf hinwies, dass 0,5% normal sei. Diese Feuchtigkeit erhöhte jedoch in erster Linie die Raumluftfeuchtigkeit und hätte zum Schimmeln von Holzsockelleisten führen können. Weitere ‚Auslöser waren die Nichtübernahme der Bewegungsfugen in den Parkett und ein mangelndes Schleifen des Estrichs vor Belegung.

2) „Creative by Nature“ – die neue Dimension der Bodengestaltung mit Linoleum
     Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Frank Selbeck berichtete zu den aktuellen Gegebenheiten bei der Produktion und Verkauf von Linoleum. Dieser Belag ist besonders in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulen, Sporthallen und Krankenhäusern beliebt. Linoleum ist der älteste elastische Bodenbelag und der einzige, der weitgehend aus natürlichen Materialien besteht. Die Hauptbestandteile sind Leinöl, Jute, Holzmehl, Kork, Kalkstein, Farbpigmente und Harze. Im Anschluss zeigte Herr Selbeck einige repräsentative historische Gebäude, in denen Linoleum zum Einsatz gekommen war, wie z.B. das neue Rathaus in Bremen, die Bauhausuniversität in Weimar und die Weißenhofsiedlung in Stuttgart. Auch im Le Corbusier Haus in Berlin wurde das Material verwendet. Der Referent wies darauf hin, dass im Linoleum 98% natürliche Inhaltsstoffe vorhanden sind, 76% schnellnachwachsende und mit bis zu 40% Recyclinganteil. Als nächstes erläuterte der Referent das ‚Cradle to Cradle Prinzip‘, das zur finalen Ausrichtung hat, möglichst keinen Müll zu produzieren. Die eingesetzten Rohstoffe sollen komplett wiederverwertet werden.

Als nächstes wurden die verschiedenen Farbspektren des Belages näher beleuchtet sowie die üblichen Erscheinungsbilder. Dabei werden in Linoleumbelägen auch immer mehr Farben und Designs verwendet, die in der modernen Architektur ebenfalls Verwendung finden. In der Folge ging Herr Selbeck auf den Oberflächenschutz NEOCARE ein, der die Oberflächen der Beläge von Gerflor durch dreifache Vernetzung und Laser-UV-Technologie besonders schützt. Wichtig war dem Referenten, auch darauf hinzuweisen, dass Linoleum sowohl antibakterielle als auch antivirale Eigenschaften aufweist. Zuletzt zeigte Frank Selbeck noch auf, dass durch NEOCARE auch die Reinigung des Belages wesentlich vereinfacht wird und auch das Einziehen von Flecken verzögert bzw. sogar verhindert.

3) Fugenlose Zementböden für höchste Ansprüche – zeitlos schön und robust!
     Referent: Mathias Kessler, IBOD

Wegen Erkrankung des Referenten übernahm den Vortrag Matthias Kessler. Die Fa. ibod ist Hersteller mineralischer Wand- und Bodenbeschichtungen mit über 30 Jahren Erfahrung. Ihre Spezialität sind fugenlose, farblich gestaltete Bodenbeläge auf mineralischer Basis in Form von Spachtel- und Terrazzoböden mit dem Namen ‚doppo Ambiente‘. Diese Böden finden besonders im gehobenen Wohnungsbau sowie  für repräsentative Räume im Industriebau, bei Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen Verwendung. Es sind über 64 Farbtöne möglich, die physiologischen Eigenschaften sind geprüft, sie sind spannungsarm und feuchtigkeitsstabil, da sie keine relevanten Gipsanteile aufweisen. Im Anschluss wurden die verschiedenen Varianten aufgezeigt, nämlich fugenlos gegossene Zementböden in verschiedenen Farben, in Abgrenzung zu gespachtelten Zementböden und Gussterrazzo, der als fließfähige Masse eingebracht wird.

Besondern wichtig für die Böden ist die Untergrundvorbereitung. Hierbei wird der Untergrund mit Epoxidharz grundiert und im Überschuss abgesandet. Es sind als Untergründe z.B. Zementestriche, Calciumsulfatestriche, Betonböden, etc. möglich. Allerdings dürfen die jeweiligen CM-Grenzwerte des Untergrundes nicht überschritten werden. Im Anschluss erläuterte Herr Kessler die verschiedenen Beimischungen und groben Rezepturen und zeigte dann verschiedene Referenzobjekte. Zudem ging er auf die verschiedenen verwendbaren Gesteinskörnungen wie z.B. Marmorsplitt ein und wies auch darauf hin, dass als besonderer optischer Effekt z.B. auch Spiegelglas in die Oberfläche eingearbeitet werden kann.

4) Auf sicherem Boden in eine CO2-neutrale Zukunft
     Referentin: Bettina Haffelder, nora systems GmbH

Bettina Haffelder hob in ihrem Vortrag hervor, dass das Thema Klimaschutz in hohem Maße auch die Bauindustrie betrifft. Denn der Gebäude- und Bausektor ist für 38 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen verantwortlich, wobei 28 Prozent beim Betreiben von Gebäuden und 10 Prozent bei der Herstellung von Bauprodukten entstehen. Haffelder unterstrich, dass Umweltschutz und Wohngesundheit für nora systems schon seit Langem Kernbestandteile der Unternehmensausrichtung sind: Die Weinheimer Kautschuk-Spezialist ist Gründungsmitglied der DGNB, verfügt seit 1996 über ein zertifiziertes Umweltmanagement und erhielt als erster Hersteller elastischer Bodenbeläge den „Blauen Engel“.

Durch den Zusammenschluss mit der Interface-Gruppe und deren großer Expertise habe der nora Nachhaltigkeitsweg noch einmal neue Impulse erhalten, erläuterte Haffelder. Das Besondere und ein Alleinstellungsmerkmal sei der ganzheitliche Ansatz: Nicht einzelne Produkte, sondern alle Interface wie nora Bodenbeläge sind über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg CO₂ neutral. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne Phasen betrachtet werden, wie zum Beispiel die Herstellung des Bodenbelags, sondern auch die Beschaffung der Rohstoffe, die Produktion, die Nutzungsphase und die spätere Verwertung. Bei der Verringerung des CO2-Fußabdrucks folgt nora systems exakt dem vom Bundesumweltministerium vorgegebenen Weg: An erster Stelle steht die Vermeidung, dann die Reduzierung und zum Schluss die Kompensation der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten in geprüfte Projekte zur Emissionsminderung.

nora systems unterstützt seine Kunden auch auf ihrem eignen Nachhaltigkeitsweg, wie Haffelder betonte. Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft APEX Companies verifiziert im Rahmen des Interface Carbon Neutral Floor-Programms jährlich die CO2-Neutralität aller Interface/nora Bodenbeläge.

Zum Schluss ihres Vortrags brachte Haffelder noch einmal die beeindruckende Reise namens Mission Zero® in Erinnerung, die Interface bereits 1994 gestartet hatte und deren Ziel es war, bis zum Jahr 2020 keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt mehr zu verursachen. 2019, also schon ein Jahr früher als geplant, feierte Interface den Erfolg von Mission Zero und versprach gleichzeitig, noch weiterzugehen: Climate Take Back™ heißt die neue Initiative. Das Unternehmen möchte andere dazu inspirieren, sich zusammenzuschließen, um die globale Erwärmung umzukehren und ein lebensfähiges Klima zu schaffen. Die Erfahrungen seiner Nachhaltigkeitsreise hat Interface in neun Lektionen für die Zukunft zusammengefasst.

5) Beschichtungen von Estrichen
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Eigentlich war an dieser Stelle der Vortrag ‚Langlebige Versiegelungen für dauerhaften Schutz und ansprechende Optik‘ von Arturo Flooring durch Herrn Zubke geplant. Der Referent fiel jedoch krankheitsbedingt kurzfristig aus, weshalb Dr. A. Unger mit einem Ersatzvortrag einsprang. Der Referent zeigte zunächst die Unterschiede zwischen den einzelnen oberflächengestaltenden Maßnahmen auf. Er sprach hier als einfachste Maßnahme zunächst über Imprägnierungen bzw. Verkieselungen. Diese dringen in die Estrichoberfläche ein und bewirken in erster Linie technisch etwas. Hier geht es um Porenfüllung, manchmal auch um eine Verbesserung der Oberflächenstabilität. Optisch finden jedoch hier keine Effekte statt.

Eine schichtbildende Maßnahme ist eine Versiegelung, die man dickenmäßig mit einem Farbanstrich an der Wand vergleichen kann. Versiegelungen dienen durchaus zur Gestaltung der Oberfläche, können jedoch gröbere Unebenheiten des Untergrunds nicht ausgleichen. Sie können sehr stabil sein, allerdings werden Sie, bedingt durch ihre Dünnheit, bei intensiver Belastung in einem gewissen Zeitraum verschlissen werden. Dr. A. Unger wies auch darauf hin, dass er bei der Verwendung von Stuhlrollen auf Versiegelungen grundsätzlich die Verwendung von Polycarbonatmatten empfiehlt, damit es dort nicht zum Verschleiß kommt. Auch Kunststoff mit weicheren Rollen führt hier zu einem Abtrag. Als dritte Variante zeigte Dr. A. Unger die Eigenschaften von Beschichtungen auf. Diese sind dann i.d.R. mehrere Millimeter dick und können nicht nur optisch eine Oberfläche gezielt verschönern, sondern auch gute technische Eigenschaften aufweisen. Er zeigte hier verschiedene Folien der Fa. Arturo, wie Beschichtungen aufgebaut sind. Es gibt auch die Möglichkeit, diese auf elastische Dämmunterlagen zu applizieren, um einen gewissen Schallschutz und einen besonderen Gehkomfort zu erreichen.

Im Anschluss zeigte der Referent die Eigenschaften verschiedener Beschichtungen auf wie Epoxidharz, PUR und Methacrylat. Bei PUR-Beschichtungen tragen die Verleger häufig Stirnbänder, damit es nicht durch Schweißtropfen zum Aufschäumen des Materials kommt. Elastifizierte PUR-Beschichtungen der Fa. Arturo können bis zu 0,7 mm Rissüberbrückung aufweisen. Er zeigte auch Bilder des Herstellers, bei denen überversiegelte Folien zu sehr schönen optischen Gestaltungsmöglichkeiten führen, und z.B. ganze Logos zwischen Beschichtung und Versiegelung eingearbeitet werden können. Dies zeigte er am Beispiel des Fußballclubs Ajax Amsterdam.

Bei Kantinen und Großküchen sollten Beschichtungsmaterialien zum Einsatz kommen, welche nicht durch Medien wie Milchsäure und Fette geschädigt werden können. Hohe Temperaturen wie z.B. beim Schweißen oder Flexen können zu Verbrennungen an organischen Polymerbeschichtungen führen, die nicht reversibel sind.

Zuletzt zeigte Dr. A. Unger Oberflächenschutzsysteme in Parkbauten auf, die z.B. aus starren Beschichtungen, elastifizierten Beschichtungen oder Lösungen in Verbindung mit Brückenabdichtungsbahnen und Gussasphalt bestehen können. Der Referent wies darauf hin, dass es besonders wichtig sei, entsprechende Wartungsverträge abzuschließen.

Zuletzt empfahl Dr. A. Unger bei der Aushändigung von Pflegehinweisen an den Bauherrn, nicht von ‚Pflegeempfehlungen‘ zu sprechen, sondern von ‚Pflegeanleitungen‘, da diese im Unterschied zu einer reinen Empfehlung rechtlich bindend sind.

6) Nachhaltigkeit in der Bau-Chemie
     Referent: Alexander Schneid, Uzin Utz AG

Wegen Erkrankung der Referentin übernahm den Vortrag Herr Alexander Schneid.

Aus aktuellem Anlass rücken die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Zunächst stellte der Referent die Uzin Utz Gruppe mit 14 Produktionsstandorten, 16 Vertriebsgesellschaften und 50 Ländern mit aktivem Geschäft vor. Die Gruppe konnte 2011 ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern. Durch Expansion und Zukäufe wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten der Übergang vom kleinen und regionalen Klebstoffhersteller zum weltweit agierenden Komplettanbieter und Systempartner i.S. Bodenkompetenz vollzogen.

Zum Thema der Nachhaltigkeit verwies Herr Schneid auf Hans Carl von Carlowitz, den Vater der Nachhaltigkeit. Er schrieb damals in seinem Buch, dass in einem Wald nur so viel abgeholzt werden soll, wie der Wald auf natürliche Weise in absehbarer Zeit regenerieren kann. Nachhaltiges Bauen betrachtet ganzheitlich den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, vom Neubau über Unterhaltung und Nutzung bis zum Abriss und Recycling. Es geht darum, effizient mit Rohstoffen und Energie umzugehen, sowie die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Wesentliche Themen sind die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit.

Bei verklebten Bodenbelägen beträgt der Anteil des Klebstoffes weniger als 1% der Gesamtmasse. Durch den Einsatz von modernen Maschinen wird der Bodenbelag so vom Untergrund abgeschält, dass der Klebstoff vom Altbelag fast komplett entfernt wird. Minimale verbleibende Rückstände verschwinden durch weitere Recyclingmaßnahmen wie Waschen, Zerkleinern, etc. Die Vorteile von geklebten Böden sind:

  • ein verminderter Trittschallpegel,
  • eine effizientere Wirkung von Fußbodenheizungen,
  • eine hohe Wertigkeit durch verbesserte Ebenheit und
  • eine längere Nutzungsdauer, z.B. bei verklebten Parkettböden.

Das Vier-Säulen-Nachhaltigkeitsmodell der Uzin Utz Gruppe besteht aus den Komponenten ‚Planet, Profit, People, Products und Services‘. Eine geeignete Entwicklung von Umsatz und Ergebnis sorgt für ein ordentliches Geschäftsergebnis seit 1990. Uzin versucht, seine Mitarbeiter durch die Schaffung identifizierbarer Unternehmenswerte und Kontinuität zu binden. In diesem Zusammenhang wurde das Unternehmen in den Jahren 2016 bis 2019 als zur Gruppe ‚Deutschlands bester Arbeitgeber im Vergleich‘ gehörend, ausgezeichnet. Was die Produkte angeht, so legt Uzin großen Wert auf emissionsarme und umweltbewusste Produkte mit Gütesiegel. Bereits 2018 hatte Uzin Utz Nederland den weltweit ersten 10 Liter-Kanister aus vollständig recycelten Altkunststoffen entwickelt. Heute bestehen diese aus 100% PCR-Kunststoff (Post-Consumer Recycled). Zudem werden Bag in Box-Verpackungen eingesetzt, bei denen der Umkarton zu 82% aus Altpapier besteht.

Auch für Feuchtesperren auf Untergründen hat die Uzin Gruppe ökologische Komplettsysteme entwickelt, die auf Zementestrichen bis 5 CM-% Restfeuchte funktionieren. Sie sind eine vollwertige Alternative zu Epoxidharz und Polyurethanprodukten. Im Werk in Ulm kann man bereits beobachten, dass die dieselbetriebenen Shuttles durch strombetriebene ersetzt wurden und teilweise selbstfahrend sind. Seit 2010 wird der Strombedarf des Ulmer Werks durch den natürlichen Strom der SWU gedeckt. In 2014 konnte die grünste Fabrik in Haaksbergen/Niederlande durch die niederländische Königin Maxima eröffnet werden. Unter anderem wies dieses Gebäude keinen Gasanschluss auf, Wärmespeicher unter anderem in Reinwasserkeller, Regenwasserbecken als Brauchwasserreservoir sowie Sedumteppich auf dem Dach. Die Innenwand wurde mit einem speziellen Moos bepflanzt, um ein gesundes Raumklima zu erzeugen.

7) Neue Estrichnorm DIN 18 560 Teil 1 – Wichtiges für den Planer
     Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Nach einer kurzen Vorstellung der Firma Uzin stieg Herr Dr. Arnold in seinen Vortrag ein. Zunächst wies er darauf hin, dass es bzgl. der Neuerscheinung der DIN 18 560, Teil 1 einen Schlichtungsprozess gab, da es im Vorfeld technische Unstimmigkeiten und insgesamt 127 Einsprüche gab. Diese hatten jedoch keine Auswirkung auf das Erscheinen der Norm. Der Arbeitskreis musste sich lediglich mit den Einsprüchen befassen.

Eine Neuerung der DIN besteht darin, dass die Verlegung des Bodenbelages nur auf belegreifen Untergrund erfolgen darf und die Belegreiffeststellung unmittelbar vor der Verlegung erfolgen muss. Damit soll vermieden werden, dass Auffeuchtungen des Estrichs zu einem späten Zeitpunkt nicht erkannt wurden. Kritisch sah der Referent die ‚Freistellungserklärung‘, die manche Hersteller von Trocknungsbeschleunigern zur Verfügung stellen. In letzter Konsequenz ist nämlich der Bodenleger für die Prüfung der Belegreife verantwortlich. Positiv ist, dass nun dahingehend Klarheit herrscht, dass sowohl Flüssigtrocknungsbeschleuniger als auch Schnellzemente der Norm entsprechen. Es sind jedoch die bekannten Belegreifwerte anzusetzen. Schreibt der Systemgeber Abzugswerte oder ähnliches vor, so handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die nicht der Norm entspricht. Hier ist dann der Hersteller verantwortlich. Wichtig war auch die Ergänzung in der Norm, dass ein exakter Belegreifezeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann, auch wenn ein entsprechender Beschleuniger eingesetzt wird. Das Baustellenklima kann in erster Linie vom Bauherrn beeinflusst werden.

Ein anderes Novum ist die Einführung von Schwindklassen in die Norm. SW1 steht hier für ‚schwindarm‘ mit unter 0,2 mm pro m Schwindung, SW2 für ‚schwindreduziert‘ (zwischen 0,2 und 0,5 mm pro m) und SW3 mit > 0,5 mm pro m ist dann als normal anzusetzen. Wenn nichts angegeben ist, so ist von SW3 auszugehen. Wichtig ist dies für hochfeste Zementestriche auf Dämm- und Trennlagen. Für Calciumsulfatestriche gibt es hier keine Angabe.

Neu war auch die Aufnahme der Leichtausgleichsestriche in die Norm, die damit auch mit dieser technisch konform sind.
Offene Punkte aus der Schlichtung sind noch Fragen, ob zusätzliche, durch den Bodenbelag bedingte Einschränkungen des Feuchtegehaltes zur Bestimmung der Belegreife eingefügt werden können und mögliche Alternativen zu CM-Messungen zu betrachten. Hier ist z.B. ein Thema, dass bei den keramischen Fliesen teilweise bis zu 2,5 CM-% in der Fliesennorm freigegeben werden, während in der Estrichnorm der Grenzwert 2,0 bzw. 1,8 CM-% beträgt.

8) Aktuelle Erkenntnisse zur tieffrequenten Trittschallübertragung auf Holzbalkendecken
     Referent: Adrian Blödt, Bauphysiker M.BP

Zunächst zeigte der Referent einen Systemüberblick über die verschiedenen Konstruktionen in Verbindung mit Holzbalkendecken, Massivholzdecken und Massivdecken auf. Im Anschluss ging er auf hybride Bauweisen ein, bei welchen z.B. Hohlkörperdecken mit schwimmendem Estrich auf Mineralfaserdämmung mit Massivholzelementen für die Fassade kombiniert werden.

Holzbauteilen wird häufig eine schlechte schalldämmende Wirkung bei tiefen Frequenzen nachgesagt, speziell bei Trittschallanregungen. Bei tiefen Frequenzen sind beim Trittschallschutz von 50 dB als Mindestanforderung die Geräusche spielender Kinder deutlich bzw. sehr deutlich hörbar, beim erhöhten Schallschutz mit 45 dB sind die Geräusche spielender Kinder zumindest noch hörbar. Im Anschluss verglich der Referent zwei verschiedene Aufbauten. Einmal handelte es sich um einen Aufbau auf Holzbalkendecke mit 40 mm Splittschüttung und bei dem anderen war ein entkoppeltes Abhängesystem vorhanden. Der erste Aufbau erbrachte 31 dB und der zweite 42 dB Trittschallpegel. Probanden konnten diesbezüglich keinen subjektiv erkennbaren Unterschied feststellen. Dies lag daran, dass in erster Linie die tiefen Frequenzen hier für die Störerscheinungen sorgten. Wichtig ist, den Frequenzbereich von 50 bis 2.500 Hz mit einzubeziehen, da dann ein realistischer Beurteilungsrahmen erreicht wird. Es wird bei Betrachtung deutlich, dass die tiefen Frequenzen i.d.R. sowohl bei Holzbalkendecken als auch bei Betonplatten dominieren. Betrachtet man dann diese Frequenzen bis 50 Hz, besteht bei den vorgenannten beiden Decken kein Unterschied mehr.

Wichtig für die Trittschallverbesserung sind eine Hohlraumbedämpfung, die Massenverteilung auf der Decke, die Eigenfrequenz der Unterdecke und die flankierende Übertragung. Die Art des Dämmstoffes ist bei der Bedämpfung von untergeordneter Bedeutung. Ein schwerer Estrich ist schlechter anzuregen und wirkt im Wesentlichen im Zielbereich 100 Hz. Wichtig ist auch die Eigenfrequenz der Unterdecke. Durch günstige Massenverteilungen lassen sich Estrich und Unterdecke in einem klassischen Feder-/Massesystem optimieren. Elastomerabhänger bringen in diesem Zusammenhang wesentlich mehr als die bekannten Federschienen. Die Belästigungswirkung von Trittschallgeräuschen sinkt mit sinkender Unterdeckeneigenfrequenz. Dies gilt für Decken mit Schüttungsbeschwerung und ohne Abhänger. Weiche Elastomere und schwere Decken helfen bei der Optimierung.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass folgende Parameter den Trittschallschutz optimieren:

  • Dicke Estriche (geringe Anregbarkeit)
  • Trittschalldämmungen mit geringer dynamischer Steifigkeit
  • Rohdecken mit möglichst hoher Masse, wenn möglich
  • Bedämpfungen, insofern Hohlräume vorhanden sind
  • Unterdecken mit möglichst weicher Abhängung und hoher Masse, sodass diese schlechter angeregt werden können

Zusammenfassend wies der Referent darauf hin, dass es auch mit Holzbalkendecken durchaus möglich ist, einen sehr guten Trittschallschutz zu erzielen, wenn man technisch die wesentlichen Punkte beachtet.

9) Forst-Wirtschaft im Wandel – Nachhaltiger Bezug von Holz für Parkett heute und morgen
     Referent: Alexander Drüsedau, Holzexperte

Zunächst stellte der Referent die 1947 gegründete Firma Drüsedau mit ihren zwei Standorten, 55 Mitarbeitern und ca. 6,5 Millionen Umsatz vor. Ca. 100.000 m2 Holzböden werden von dieser im Jahr produziert. Im Anschluss erläuterte Herr Drüsedau die Begriffe ‚Nachhaltigkeit‘ und die ‚Helsinki Resolution von 1993‘. Im Anschluss zeigte der Referent den üblichen Aufbau von Parkettbelägen auf, in der Unterscheidung zwischen Vollholzparketten und Mehrschichtparkett. Er wies darauf hin, dass Mehrschichtparkett in der Zwischenzeit ca. 90% Marktanteil habe und das Material Eiche an den Parketten ca. 80% Marktanteil. Im Anschluss illustrierte Herr Drüsedau die Wertschöpfungskette zwischen Forst, Sägewerk und Parkettwerk. Im Anschluss zeigte er die Einflussfaktoren auf die Holzbeschaffung auf, die sich mit Mengen, Kapazitäten, Größen, Frachtkosten und Zertifikaten befassen. Der Lieferant (Wald) hat dabei durchaus unterschiedliche Aufgaben. Einerseits fungiert er als Holzbeschaffer, als Erholungsgebiet, sorgt für den Naturschutz sowie für eine CO2-Senke. Die Voraussetzung für dauerhaft nachhaltiges Holz sind keine übermäßige Stilllegung der Wirtschaftswälder, sorgsamer Umgang mit der Ressource Holz, Holzartenvielfalt, Vielfalt an Dimensionen und Sortierungen sowie langfristiges Denken und das Pflegen von Partnerschaften. Herr Drüsedau wies auf den Interessenskonflikt hin, dass einerseits am besten immer mehr Wälder vorhanden sein sollten, um als CO2-Speicher zu dienen. Andererseits wird Holz ja gerade jetzt dringend als Baumaterial benötigt, weshalb beide Bedürfnisse wahrscheinlich schwer zu bedienen sein werden.

10) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
       Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Im Anschluss hielt Herr Toppe wieder seinen, zum festen Bestandteil des Forums gewordenen Vortrag zum Thema der aktuell interessanten Rechtsprechungen. Zunächst ging es um die Sinnhaftigkeit von Privatgutachten bzw. Parteigutachten. Diese entfalten natürlich keine Bindungswirkung. Allerdings ist das Gericht dazu angehalten, ein vorgelegtes Parteigutachten bei seiner Entscheidung zu beachten. Die Gerichte müssten den Erkenntnissen von Privatgutachten nachgehen und hätten den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sollte dann der gerichtliche Sachverständige die Einwände nicht ausräumen können, die sich aus dem Privatgutachten ergeben, dann sei ein weiteres gerichtliches Gutachten einzuholen. Privatgutachten können damit gerichtliche Gutachten durchaus erschüttern. Der Referent wies darauf hin, dass Abzüge ‚neu für alt‘ bei Gewährleistungsansprüchen nur in besonderen Ausnahmen zulässig sind. Häufig werden auch sog. ‚Sowiesokosten‘ nicht oder unrichtig berücksichtigt. Maßgeblich ist nicht das aktuelle Preisniveau, sondern das Preisniveau zum Zeitpunkt der Bauausführung.
Als nächsten Fall zeigte der Referent die Thematik der Prüfbarkeit einer Honorarabrechnung auf. Ein Planer klagte in diesem Zusammenhang sein Pauschalhonorar ein. Die zugrunde liegende Honorarvereinbarung wurde 2018 abgeschlossen. Die Prüfbarkeit der gestellten Schlussrechnung wurde vom Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet. Der Auftraggeber hielt der eingeklagten Honorarforderung u.a. die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung entgegen. Kann er damit eine Zahlungspflicht abwenden? Nach § 650 BGB gilt eine Rechnung als prüffähig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwändungen gegen die Prüfbarkeit erhoben habe. Da der Auftraggeber dies versäumt hatte, galt die Rechnung als prüfbar. Der Auftraggeber muss auch erklären, weshalb ihm eine Überprüfung der Richtigkeit der Rechnung nicht möglich war. Er muss sich tatsächlich mit der Rechnung sachlich auseinandersetzen.

In einem folgenden Fall ergab sich die Frage, ob es bei den Baukosten immer das Billigste sein muss. In einem Beispiel sollte ein Gasthof zu einem Wohngebäude umgewandelt werden. Vorgesehen für die Lastabtragung waren sog. ‚Mikropfähle‘. Der Auftraggeber beauftragte einen Fachplaner mit statischen Berechnungen in diesem Zusammenhang. Nachdem der Umbau fertig war, verlangte der Auftraggeber vom Fachplaner Schadensersatz. Die Mikropfähle seien nicht erforderlich gewesen. Es hätte wohl eine günstigere Möglichkeit gegeben. Das OLG kam zu der Erkenntnis, dass die Leistung mangelfrei war. Es war Aufgabe des Auftragnehmers, die Mikropfähle zu berechnen. Es gab keinen Auftrag dazu, die Erforderlichkeit der Mikropfähle zu überprüfen. Es gäbe laut BGH auch keine generelle Pflicht, so kostengünstig wie möglich zu bauen. Herr Toppe empfahl vor dem Hintergrund der besprochenen Entscheidung in Planungsverträgen auf die Vereinbarung eindeutiger Planungsziele zu achten. Die seit 2018 im Gesetz vorgesehene Zielfindungsphase sei ernst zu nehmen.

Im Anschluss ging es um das Widerrufsrecht bei Planungsverträgen. Diesbezüglich haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, wenn es sich um Fernabsatzverträge oder um einen Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume handelt. Auch Planer müssen bei eigenen Verträgen das Widerrufsrecht beachten. Verbraucher sind darüber aufzuklären. Ansonsten beträgt die Widerrufsrist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Im konkreten Fall ergab sich die Frage, ob ein Widerrufsrecht bei Planungsverträgen nur dann möglich ist, wenn eine Überrumpelung vorliegt. Ein Verbraucher verlangte von einem Treppenbauer nach dem Widerruf des Vertrages die Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen. Allerdings hatte der Verbraucher den Treppenbauer um ein Angebot gebeten, weshalb keine Überrumpelung vorlag. Das OLG kam zu der Entscheidung, dass das Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn die Veranlassung zum Vertragsabschluss vom Verbraucher ausging. Es ist generell eine Belehrung des Verbrauchers notwendig und auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

Häufig kommt es vor, dass Firmen ihren Auftraggeber um eine Sicherung nach § 650f BGB bitten. Dies können sowohl Planer als auch Auftragnehmer eines Bauvortrages sein. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Sicherheit generell nicht erbringen. Wird die Sicherheit nicht in einer gesetzten Frist gestellt, dann besteht ein Leistungsverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stellung einer Sicherheit kann auch eingeklagt werden. Ein Verbraucher, der einen Verbraucherbauvertrag abschließt, muss die Sicherheit allerdings nicht stellen. Dies gilt auch für Großbauvorhaben wie Mehrfamilienhäusern. Man kann durchaus auch Instandhaltungsaufträge per Bürgschaft absichern, auch wenn diese in einem Einfamilienhaus erbracht werden. Für die Zurverfügungstellung der Sicherheit muss allerdings eine angemessene Frist gesetzt werden. Was angemessen sei, hänge vom Einzelfall ab. Maßgeblich sei, wie viel Zeit benötigt werde, um die geschuldete Sicherheit ohne schuldhaftes Zögern im Einzelfall zu stellen. Dies kann zur Folge haben, dass die Frist für einen Projektentwickler kürzer sein kann als für eine Eigentümergemeinschaft. Die Empfehlung lautet: Kurze Frist setzen, lange warten! Man muss auch keine Gründe angeben, warum eine solche Bauhandwerkersicherheit verlangt wird.

Dann ging es um die Thematik der Verjährung und die Wirkung von Verjährungsverzichtserklärungen. Durch einen befristeten Verjährungsverzicht werde der Verjährungseintritt nicht verschoben. Der Schuldner dürfe sich nur nicht innerhalb des Zeitraumes des Verzichtes auf die Einrede der Verjährung berufen. Dies gelte bei einer vorbehaltslosen Verjährungsverzichtserklärung sogar für bereits verjährte Ansprüche. Der Referent wies die Teilnehmer ausgehend von der besprochenen Entscheidung des BGH daraufhin, dass rechtzeitig vor Ablauf des Verzichts entweder dessen Verlängerung zu bewirken sei oder eine Klage erhoben werden müsse, sollte nicht während des Laufes einer Verjährungsverzichtserklärung eine zufriedenstellende eindeutige Einigung gelingen. Weiter verhandeln reiche meist nicht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM durchzuführen.


Bild 1: Doppelkegel von außen


Bild 2: Loungebereich des Seminarraums


Bild 3: Seminarraum während der Pause


Bild 4: Seminarraum während des Vortrags